[i] Vorgezogene Prüfungsteilnahme - Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim[i]
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Vorgezogene Prüfungsteilnahme

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Besondere Leistungen werden besonders belohnt. Bei überdurchschnittlichen Leistungen können gute Auszubildende die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung vorzeitig ablegen.

Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung können für die vorgezogene Prüfungsteilnahme im Winter 2012/2013 bis spätestens zum 01. September 2012 gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Antragsberechtigt sind alle Auszubildende, deren Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 01. April 2013 und dem 30. September 2013 endet und nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

  • Über dem Durchschnitt liegende Leistungen während der bisherigen Ausbildungszeit (hier ist eine Bescheinigung des  Ausbildungsbetriebes  vorzulegen).
  • das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule weist eine Durchschnittsnote von mindestens - gut - (2,4) in den prüfungsrelevanten Fächern / Bereichen gemäß der einschlägigen Ausbildungsordnung auf.
  • Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen.
  • Die Handwerkskammer Mannheim weist darauf hin, dass Anträge, die nach dem 01. September 2012 eingehen, aufgrund der Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für eine Antragstellung auf vorzeitige Zulassung für die Prüfung im Sommer 2013 ist der 01. März 2013 der maßgebliche Stichtag.

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online seit 16. Feb 2007, aktualisiert am 27. Apr 2012

Ansprechpartner

Kathrin Klein

Tel. 0621-18002-132
Fax 0621-18002-139
klein.k@hwk-mannheim.deE-Mail
klein.k@hwk-mannheim.de

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